Prinzipien der sozialen Verantwortung


 

A. Faire Arbeitsbedingungen 

In Anerkennung der Wichtigkeit fairer Arbeitsbedingungen, respektiert die Brother Gruppe Menschen, erkennt grundlegende Menschenrechte an und erwartet von denjenigen, die bei der Brother Gruppe beschäftigt sind («Mitarbeiter»), in derselben Weise zu handeln.

 

1. Keine Diskriminierung und keine Belästigung

Die Brother Gruppe toleriert keinerlei Diskriminierung oder Belästigung. Insbesondere
(1) diskriminiert die Brother Gruppe u.a. niemanden auf ungesetzliche Weise auf der Grundlagen von Rasse, Geschlecht, Alter, sexueller Orientierung, Schwangerschaft, politischer Zugehörigkeit, Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, Familienstand, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Behinderung; oder
(2) verletzt die Brother Gruppe nicht die Würde einer Person durch Belästigung oder Missbrauch (aus welchem Grund oder in welcher Form auch immer), körperliche Bestrafung, geistige oder körperliche Nötigung oder Androhung einer solchen Behandlung.

 

2. Faire und gesetzliche Arbeitspraktiken

Die Brother Gruppe strebt danach, alle lokalen Gesetze und Vorschriften, Anweisungen zuständiger Behörden bzw. entsprechende lokale Branchenpraktiken in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, einschliesslich Arbeitsstunden, Lohn und Nebenleistungen (u. a. Mindestlöhne) und Überstunden zu erfüllen.

 

3. Vereinigungsfreiheit

Die Brother Gruppe respektiert das Recht von Mitarbeitern in jedem Land, in dem wir tätig sind, sich gemäss den lokalen Gesetzen und Vorschriften frei zu vereinigen, Mitglied von Gewerkschaften zu werden oder auch nicht, sich vertreten zu lassen und Mitglied von Arbeitnehmervertretungen zu werden.

 

4. Kinder- und Zwangsarbeit

Die Brother Gruppe toleriert keinerlei illegale Arbeitspraktiken und setzt diese auch nicht ein. Insbesondere
(1) macht die Brother Gruppe nicht von Zwangsarbeit oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit Gebrauch;
(2) fordert die Brother Gruppe nicht von Ihren Mitarbeitern, behördlich ausgestellte Identitätsdokumente, Reisepässe oder Arbeitserlaubnisse an Brother als Bedingung einer Beschäftigung zu übergeben (ausgenommen der zeitweiligen Übergabe zur Bestätigung der Identität oder zur Erledigung behördlicher Formalitäten);
(3) beschäftigt die Brother Gruppe nicht wissentlich Personen, die aufgrund ihres Alters gemäss den lokalen Gesetzen noch schulpflichtig sind;
(4) beschäftigt die Brother Gruppe keine Personen unter 15 Jahren (bzw. 14, wo per Gesetz des entsprechenden Landes erlaubt); oder
(5) weist die Brother Gruppe keine Mitarbeiter unter 18 Jahren zu Arbeiten an, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden könnte.

 

5. Klar definierte Disziplinarrichtlinien

Die Brother Gruppe ist verpflichtet, die Disziplinarrichtlinien und -verfahren klar zu definieren und ihre Mitarbeiter über diese Richtlinien und Verfahren zu informieren.

 

6. Hinweisgebersystem

Jedes Unternehmen der Brother Gruppe muss ein Hinweisgebersystem einrichten und seine Mitarbeiter dazu ermutigen, Verletzungen dieser Prinzipien, anderer Unternehmensrichtlinien, lokaler Gesetze und Vorschriften zu melden. Die Brother Gruppe erlaubt ihren Mitarbeitern nicht, sich aufgrund einer im guten Glauben gemeldeten Verletzung an Personen zu rächen, und ist gegebenenfalls, bzw. wenn die lokalen Gesetze dies erlauben, dazu verpflichtet, die Anonymität des Hinweisgebers sicherzustellen.


 

B. Gesundheit und Sicherheit

1. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Brother Gruppe hält sich an alle Gesetze und Vorschriften, die für die Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes für unsere Mitarbeiter gelten.

Die Brother Gruppe schützt die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz durch:
(1) Auswertung und Kontrolle potenzieller Gefahrenquellen, einschliesslich körperlich anspruchsvoller Arbeit, elektrischer oder anderer Energiequellen, Feuer, Fahrzeugen und Risiken durch Chemikalien und andere biologische und physikalische Wirkstoffe;
(2) Bereitstellung richtig konzipierter und gepflegter Arbeitsplätze sowie entsprechender Schutzausrüstung;
(3) Einführung sicherer Arbeitsverfahren und -systeme und Bereitstellung fortlaufender Schulungen und Systeme, die Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten vorbeugen, diese verwalten, verfolgen und melden; und
(4) Einführung von Strategien und Abhilfemassnahmen in Notfällen und bei Ereignissen wie Abläufe, Übungen und Rettungspläne im Evakuierungsfall.

 

 

 

2. Sanitäre Anlagen, Nahrungsmittel und Unterbringung

Die Brother Gruppe stellt ihren Mitarbeitern und Dritten, die an unseren Standorten tätig sind, saubere Toiletten und sauberes Wasser zur Verfügung sowie ggf. hygienische Einrichtungen zur Zubereitung und Einnahme von Nahrungsmitteln.

Falls Wohnheime bereitgestellt werden, müssen diese gemäss den lokalen Standards gut gewartet, sauber, sicher, mit entsprechenden Notausgängen, warmem Wasser zum Duschen, geeigneter Heizung und Lüftung sowie persönlichen Bereichen ausgerüstet sein.


 

C. Die Umwelt

Um die Gesellschaft beim Erreichen einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen übernimmt die Brother Gruppe ihre Umweltschutzrichtlinie und strebt danach, die Auswirkungen unseres Unternehmens auf die Umwelt in allen Aspekten unserer Aktivitäten und in jeder Phase des Produktlebenszyklus – von der Konstruktion, der Entwicklung, der Herstellung, der Nutzung und Entsorgung durch den Kunden bis hin zur Wiederverwendung und zum Recycling – zu reduzieren.
 
Die Brother Gruppe holt alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -lizenzen ein und hält alle geltenden internationalen und nationalen Umweltgesetze und -vorschriften, einschliesslich Einschränkungen bei der Nutzung bestimmter Stoffe, ein.


 

D. Ethische und respektvolle Geschäftspraktiken

Die Brother Gruppe handelt bei allen Aspekten unserer Aktivitäten mit der höchsten Integrität und Ethik.

1. Faire Handlungsweise

Die Brother Gruppe wird die Kartell- und Wettbewerbsgesetze der Länder und Regionen, die für unseren Betrieb gelten, einhalten und sich nicht an Handlungen beteiligen, die einen freien und fairen Wettbewerb einschränken oder verzerren. Beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen wird Brother Lieferanten unparteiisch und unter fairen Bedingungen auswählen.

 

2. Ordnungsgemässe Werbung

Die Brother Gruppe wahrt und erfüllt geltende Werbestandards und nimmt von der wissentlichen Nutzung irreführender oder ungenauer Werbung Abstand.

 

3. Unzulässiger Vorteil

Die Brother Gruppe beteiligt sich nicht an irgendeiner Form von Korruption, Erpressung oder Veruntreuung. Bestechung oder andere Mittel zur Erreichung eines unberechtigten oder unzulässigen Vorteils dürfen nicht angeboten oder angenommen werden.

 

4. Meldung und Aufzeichnung genauer Unternehmensinformationen

Die Brother Gruppe sorgt für die unverzügliche und genaue Aufzeichnung und Meldung aller notwendigen Informationen, einschliesslich Buchhaltungsaufzeichnungen, und bewahrt diese korrekt auf.

Die Brother Gruppe verpflichtet sich zur akkuraten und zeitnahen Offenlegungen ihrer Finanzlage und Informationen über die Geschäftstätigkeit an Aktionäre, Investoren und die jeweiligen Kapitalmärkte durch, um gemäss den geltenden Gesetzen und Vorschriften fundierte Investitionsentscheidungen zu ermöglichen.

Ausserdem fordert die Brother Gruppe von ihren Mitarbeitern, dass persönliche Aussagen, die in Zeitungen oder Magazinen, im Radio, Fernsehen, in Videos oder über das Internet erscheinen, nicht den Eindruck verschaffen, dass sie im Namen von Brother getroffen werden.

 

5. Informationsverwaltung

Die Brother Gruppe verfügt über strenge Informationsverwaltungssysteme und stellt sicher, dass die Mitarbeiter vertrauliche Informationen in Bezug auf die Unternehmen der Brother Gruppe, andere Organisationen oder unsere Kunden nicht ungesetzlich ohne Erlaubnis gegenüber Dritten offenlegen.

 

6. Schutz persönlicher Informationen

Die Brother Gruppe respektiert die Privatsphäre unserer Kunden, Geschäftskontakte und Mitarbeiter und hat Sicherheitsmechanismen entwickelt, die den Zugriff auf deren persönliche Informationen gemäss den lokalen Datenschutzgesetzen begrenzt. Die Brother Gruppe schützt private Informationen, einschliesslich persönlicher Daten sowie Listen unserer Kunden und Mitarbeiter, und bevollmächtigt ihre Mitarbeiter nicht dazu, private Informationen weiterzugeben, es sei denn dies geschieht in Übereinstimmung mit den lokalen Datenschutzgesetzen und unseren geltenden Datenschutzrichtlinien bzw. mit entsprechender Erlaubnis.

 

7. Richtlinie gegen Insiderhandel

Mitarbeiter dürfen sich nicht an illegalem Insiderhandel beteiligen. Illegaler Insiderhandel ist im Allgemeinen der Handel von Wertpapieren bei gleichzeitigem Besitz von wesentlichen, nicht öffentlichen Informationen über diese Wertpapiere.

 

8. Schutz geistiger Eigentumsrechte

Die Brother Gruppe bemüht sich, die geistigen Eigentumsrechte der Brother Gruppe zu sichern, zu wahren und zu erweitern (einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf Patentrechte, Markenrechte und Urheberrechte) und die Brother Gruppe respektiert die geistigen Eigentumsrechte von Dritten. Die Brother Gruppe und ihre Mitarbeiter verletzen nicht absichtlich die geistigen Eigentumsrechte anderer.


 

E. Verwaltungssystem zur Einführung dieser Prinzipien

Die Brother Gruppe richtet ein Verwaltungssystem zur Einführung dieser Prinzipien wie folgt ein:
(1) jedes Unternehmen der Brother Gruppe führt seinen eigenen Verhaltenskodex ein, der zusammen mit anderen Unternehmensregeln den durch diese Prinzipien festgelegten Standard erfüllt, und verlangt von seinen Mitarbeitern die Einhaltung dieses Kodex;
(2) jedes Unternehmen der Brother Gruppe legt gemäss seiner Organisation fest, welche Abteilung für die Einführung seines Verhaltenskodex zuständig ist;
(3) jedes Unternehmen der Brother Gruppe schult seine Mitarbeiter regelmässig in Bezug auf die Einhaltung seines Verhaltenskodex;
(4) jedes Unternehmen der Brother Gruppe führt periodische Audits durch, um die Konformität mit diesen Prinzipien sicherzustellen; und
(5) jedes Unternehmen der Brother Gruppe korrigiert Mängel, die sich im Rahmen periodischer Audits ergeben haben, in einem angemessenen Zeitrahmen.
Das obere für den Rechtsbereich bei Brother Industries Ltd zuständige Management ist dafür verantwortlich, dass die Einführung dieser Prinzipien durch jedes Unternehmen der Brother Gruppe und der Managementsysteme sichergestellt wird sowie dass der Status des Managementsystems regelmässig geprüft wird.